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Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Branche. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.
Leistungen, Ablauf eines Auftrages, Kosten
Leistungen:
Wenn sich Fragestellungen am Gebäude ergeben, wie zum Beispiel Begutachtung von Schäden, Klärung von Schadensursachen oder Fragen zur Qualität von Handwerkerleistungen, sprechen Sie mich gerne an.
Gerne helfe ich mit einer objektiven Beratung vor Ort.
Eine Ersteinschätzung und mündliche vor Ort-Beratung kann zum Pauschalpreis erfolgen. Inklusive im Preis ist eine kurze Begehungsdokumentation. Bis zu drei DIN A4 Seiten inkl. Fotos. Der Preis wird zuvor vereinbart und ist Entfernungsabhänig.
Wenn danach gewünscht, erstelle ich anschließend eine eine gutachterliche Stellungsnahme oder wenn erforderlich ein fundiertes Gutachten. Diese Leistungen werden nach Stundenaufwand erbracht.
Ablauf eines Auftrages:
Bei dem Ersttermin vor Ort wird der Zeitaufwand welcher zur Bearbeitung der Fragestellungen am Gebäude entstehen festgestellt.
Es werden mit dem Kunden der Gutachtenzweck, die Fragestellungen definiert und festgelegt für welche Fragestellung das Gutachten erfolgt.
Der Gutachter erstellt daraufhin dem Kunden ein Angebot über den vorraussichtlichen Kostenaufwand für das Gutachten.
Bei Auftragerteilung durch den Kunden erfolgt die Auftragsbestätigung und der Vetragsabschluss gemäß Angebot.
Der Gutachter sendet dazu den Vertrag und erforderlichen Formulare dem Kunden zu, welche der Kunde dann unterzeichnet zurück sendet.
Bei Gutachtertätigkeiten ist ein Kostenvorschuss üblich. Nach Eingang des Kostenvorschusses beim Gutachter, beginnt der Gutachter erst mit der vereinbarten Tätigkeit.
Zu dem vereinbarten Zeit-Honorar, können Fahrtkosten, Büro Schreibpauschalen, und eventuell Übernachtungskosten, Laborkosten, Kosten für Hilfskräfte, evtl. Gerätekosten anfallen.
Darum ist im Vorfeld eine Angebotserstellung notwendig, damit der Kunde transparent sieht welche Kosten Ihm entstehen. Das Angebot ist Kostenfrei.
Es können unter Umständen zudem Kosten für Bauteilöffnungen notwendig werden. Immer wenn anders die notwendigen Erkenntnisse zur Begutachtung nicht erlangt werden können.
Diese Arbeiten sind aus Haftpflicht-und Gewährleistungsgründen direkt vom Kunden zu veranlassen.
Bauteilöffnungen und entsprechende anschließender Herstellung einer intakten Fläche / Schließen des geöffneten Bauteils muss beiseits erfolgen. Diese Maßnahmen sind vom Auftraggeber oder Eigentümer zu veranlassen und direkt abzurechnen. Der Gutachter kann hierbei unterstützend tätig werden.
Allerdings sollten notwendige Bauteilöffnungen immer unter Gegenwart des Gutachters erfolgen. Der Gutachter muss die notwendigen einzeln erforderlichen Schritte der Bauteilsöffnung und die so vorgefunden Bauzustände als Beweis für sein Gutachten selbst dokumentieren.
Bauzustandsdokumentationen sind vor umfangreichen Baumaßnahmen in der unmittelbaren Nachbarschaft vor Baubeginn und nach Schadensereignissen zur Beweissicherung besonders wichtig.
Kosten:
Die Gutachtertätigkeit wird nach Zeitaufwand abgerechnet. Fahrtkosten, Auslagen für Laboruntersuchungen, Übernachtungskosten und Schreibkosten werden entsprechend eines zuvor zu erstellten Angebotes abgerechnet.
Ersttermine finden oft nach Kostenpauschalen statt und werden je nach Aufwand zuvor mit dem Kunden vereinbart.
Kostenübersicht:
Hinweis Da ich nach Kleinunternehmerregel arbeite, fällt keine Mehrwersteuer an, gemäß Anwendung von § 19 Umsatssteuergesetz.
Dies ist für Privatkunden vorteilhaft, da auf meine Stundensätze keine Mehrwertsteuer zusätzlich bezahlt werden muss.
Bei erreichen bzw. Überschreiten der geltenden Grenzwerte zur Kleinunternehmerregelung, muss auch ich 19% Umsatzsteuer zusätzlich berechnen und abführen. Dies würde ich aber gegebenfalls vorher ankündigen.
Mein Stundenhonorar beträgt 130 €/Std;
Stundensatz Fahrzeit
130,00 € + 0,85 €/km Fahrkosten;
Fahrzeugkostenpauschale KFZ 0,85 €/Km zuzüglich Parkkosten auf Beleg-Nachweis;
Für Nebenkosten (Büro- und Verwaltungskosten) werden pauschal 5% des Beratungshonorars berechnet.
Bei Gerichtsaufträgen erfolgt die Abrechnung nach der JVEG für Sachverständige und Dolmetscher und den dort regelmentierten Abrechnungsregelungen.
Die Tätigkeit für Gerichte nach JVEG, beginnt auch erst nach Eingang des Kostenvorschusses bei dem Gericht.
Sachverständigenbüro Michael Baum - Subdomain Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband

